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BFH Urteil v. - VII B 38/68

Leitsatz

Bemüht sich der Rechtsanwalt in einem Ferngespräch mit der Behörde um das Ruhen des Verfahrens über den außergerichtlichen Rechtsbehelf, so erhält er dafür eine Besprechungsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGebO, wenn er das Gespräch im Einverständnis mit seinem Auftraggeber geführt hat. Das Einverständnis kann nur aus dem Verhalten des Auftraggebers und nicht etwa bereits aus den Erfordernissen einer verantwortungsbewußten oder sachgemäßen Bearbeitung der Angelegenheit entnommen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AAAAB-50594

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