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BFH Urteil v. - III R 119/66

Leitsatz

Der Abgabepflichtige kann in dem Verfahren gegen den Verteilungsbescheid nach § 38 der 19. AbgabenDV-LA mit dem Einwand gehört werden, der aus der Umstellung der verteilten Gesamtverbindlichkeit entstandene Schuldnergewinn unterliege nicht der HGA, sondern der KGA. Wegen des Vorrangs der KGA vor der HGA kann eine Entscheidung darüber jedoch nur in einem KGA-Verfahren getroffen werden.

Fundstelle(n):
GAAAB-50592

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