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BFH Urteil v. - IV R 57/68

Leitsatz

Landwirtschaftliche Liebhaberei liegt vor, wenn nicht damit zu rechnen ist, daß auf längere Sicht nachhaltig Überschüsse erwirtschaftet werden. Bei der Berechnung des Überschusses bleiben bloße Buchverluste, die sich z.B. durch Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und Bewertungsfreiheiten ergeben, außer Ansatz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAB-50581

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