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BFH Urteil v. - VI R 289/67

Leitsatz

  1. Auf Pfandleihunternehmen ist § 19 GewStDV nicht anwendbar.

  2. Darlehen, die ein Pfandleihunternehmen aufnimmt, um die empfangenen Geldbeträge an ständig wechselnde Kunden wieder auszuleihen, sind Dauerschulden, wenn sie nicht mit den einzelnen laufenden Geschäftsvorfällen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

Fundstelle(n):
VAAAB-50548

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