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BFH Urteil v. - V 173/65

Leitsatz

Zur Auslegung des Begriffs Haupterwerbszweck i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 2 UStDB 1951 beim Kraftfahrzeughandel, wenn der Erwerber, der Unternehmer ist, schriftlich erklärt, das erworbene Kraftfahrzeug ausschließlich oder überwiegend zur Bewirkung beruflicher oder gewerblicher Leistungen zu benötigen, es jedoch nach der Lieferung auch in erheblichem Umfang privat benutzt.

Fundstelle(n):
ZAAAB-50525

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