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BFH Urteil v. - IV 332/64

Leitsatz

Auch anläßlich der Änderung eines Steuerbescheides nach § 218 Abs. 4 AO können steuerpflichtige Eheleute geltend machen, sie hätten auf eine andere Art veranlagt werden müssen. Dabei darf jedoch der ursprünglich festgesetzte Steuerbetrag nicht unterschritten werden.

Fundstelle(n):
XAAAB-50488

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