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BFH Urteil v. - III R 31/66

Leitsatz

Eine Markthalle, die von einer Stadtgemeinde nach § 69 GewO als Wochenmarkt betrieben und für die eine Marktordnung erlassen wurde, stand am im Gemeingebrauch. Die ihrem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter sind deshalb, wenn der Markt ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wurde, nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 LAG in Verbindung mit § 4 der 10. AbgabenDV-LA von der Vermögensabgabe befreit.

Fundstelle(n):
FAAAB-50481

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