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BFH Urteil v. - VI 68/65

Leitsatz

  1. Die Regelung über die Steuerfreiheit pauschaler Fehlgeldentschädigungen im Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 2 LStR ist mindestens bis zum Erlaß der LStER 1963 noch als rechtsnormähnliche Anordnung zu betrachten.

  2. Der Senat hält an der Auslegung des Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 2 LStR fest, daß die Steuerfreiheit der Fehlgeldentschädigungen eine bestimmte Abstufung der Höhe der Fehlgeldentschädigungen nach der Verlustgefahr voraussetzt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AAAAB-50474

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