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BFH Urteil v. - I R 133/66

Leitsatz

Die Übertragung einer stillen Rücklage auf ein Ersatzwirtschaftsgut ist dann nicht zulässig, wenn der Steuerpflichtige bereits beim Erwerb oder der Bebauung eines Grundstücks mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen mußte, daß ihn ein behördlicher Eingriff dazu zwingen werde, das Grundstück wieder zu veräußern oder zu räumen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAB-50422

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