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BFH Urteil v. - V 154/65

Leitsatz

  1. Die Ermächtigung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 UStG wird für das Vergütungsrecht inhaltlich durch den Sinn und Zweck der Umsatzsteuervergütungen ( § 16 UStG) bestimmt und begrenzt.

  • Die Rückforderung gezahlter Umsatzsteuervergütung bei nicht nur vorübergehender Wiedereinfuhr in das Inland (§ 76 Abs. 2 UStDB) hält sich im Rahmen der Ermächtigung des § 18 Abs. 1 Nr. 1 UStG.

  • Für die Rückforderung einer gezahlten Umsatzsteuervergütung kommt es nur darauf an, daß der ausgeführte und wieder eingeführte Gegenstand der Substanz nach der gleiche und für die gleiche Verwendung geeignet ist. § 12 UStDB ist insoweit auch nicht sinngemäß anwendbar.

Fundstelle(n):
PAAAB-50388

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