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BFH Urteil v. - II B 42/68

Leitsatz

  1. Die Grunderwerbsteuer aus einem Kaufvertrag entsteht nicht, wenn erforderliche behördliche Genehmigungen bewußt nicht eingeholt und die Leistungen aus dem Kaufvertrag nicht erbracht werden, dieser vielmehr aufgehoben wird.

  2. Der Kaufvertrag hindert in diesem Falle aber nicht die Besteuerung aus § 1 Abs. 2 GrEStG, wenn dessen Merkmale erfüllt sind.

  3. Zur Anwendung des § 17 Abs. 4 GrEStG, wenn zwar der später aufgehobene Kaufvertrag dem FA angezeigt war, nicht aber die auf § 1 Abs. 2 GrEStG hinweisenden Abreden.

Fundstelle(n):
XAAAB-50381

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