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BFH Urteil v. - II 141/64

Leitsatz

  1. Die dem Grunderwerbsteuerrecht eigene Vergünstigungsvorschrift des § 17 Abs. 1 und 2 GrEStG ist nach ihrem Sinn und Zweck für die Fälle vorgesehen, in denen ein Erwerbsvorgang derart rückgängig gemacht wird, daß die Beteiligten, auch der Veräußerer, aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen werden und daß der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wiedererlangt.

  2. Zur Frage, wann eine Vertragsaufhebung aus Gründen nichtsteuerlicher Art weder zwingend noch geboten ist.

  3. Über das Verhältnis zwischen § 17 GrEStG und § 6 Abs. 2, 3 StAnpG.

Fundstelle(n):
VAAAB-50360

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