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BFH Urteil v. - VII 157/65

Leitsatz

Die Ablehnung der Berichtigung von Eingangsabgabenbescheiden nach § 94 Abs. 1 Nr. 1 AO ist dann nicht ermessensmißbräuchlich, wenn der Berichtigungsantrag erst in einem Zeitpunkt gestellt wird, in dem die für die Abgabenansprüche geltende Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist.

Fundstelle(n):
UAAAB-50356

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