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BFH Urteil v. - II 131/64

Leitsatz

  1. Besteuerungsgrundlage für die Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot ist weder die Gegenleistung für die Abtretung noch die Gegenleistung des auf Grund der Abtretung zustande gekommenen Kaufs, sondern der Wert des Grundstücks im Sinne des § 12 GrEStG.

  2. Die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG und des § 1 Abs. 2 GrEStG können durch denselben Lebenssachverhalt verwirklicht werden. In diesem Falle fällt neben der Steuer für den Kauf ( § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) nur eine weitere Steuer an.

  3. In dem Verfahren über die Anfechtungsklage des die Rechte aus einem Kaufangebot Abtretenden kann auch dann, wenn der von diesem benannte spätere Käufer beigeladen wurde, nicht über dessen Steuerschuld befunden werden.

Fundstelle(n):
KAAAB-50355

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