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BFH Urteil v. - III 207/65

Leitsatz

Rechtlich verbindliche Unterhaltungslasten für die unter Denkmalschutz stehenden, nach § 73 a Abs. 1 BewG a. F. nur mit 40 v. H. ihres Wertes anzusetzenden Wirtschaftsgüter sind bei Vermögensteuer-Veranlagungen auf Stichtage vor dem Inkrafttreten des ÄndG- BewG 1963 nach § 74 Abs. 2 BewG in der damals geltenden Fassung nur mit 40 v. H. ihres Kapitalwerts bei der Ermittlung des Gesamtvermögens abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAB-50329

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