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BFH Urteil v. - I R 141/66

Leitsatz

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89 b HGB entsteht mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Er ist daher, wenn das Vertragsverhältnis zum aufgelöst wird, in der Bilanz zum zu aktivieren und nimmt damit an der steuerrechtlichen Vergünstigung der § 24 Nr. 1 c, § 34 EStG 1961 nicht teil.

Fundstelle(n):
NAAAB-50328

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