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BFH Urteil v. - VI R 41/67

Leitsatz

Schuldzinsen für den Erwerb von Wertpapieren sind auch dann als Sonderausgaben absetzbar, wenn es sich bei den Wertpapieren um eine wesentliche Beteiligung im Sinne des § 17 EStG handelt, es sei denn, daß Einkünfte im Sinne dieser Vorschrift angefallen sind (Ergänzung zum Grundsatzurteil VI 26/62 S vom , BFH 81, 452, BStBl III 1965, 164).

Fundstelle(n):
BAAAB-50306

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