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BFH Urteil v. - I R 101/68

Leitsatz

Zur Rüge eines wesentlichen Verfahrensmangels im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO gehört, daß Tatsachen vorgetragen werden, die geeignet erscheinen, eine Verletzung der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts darzutun.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
JAAAB-50283

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