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BFH Urteil v. - III R 121/68

Leitsatz

  1. Bei der Bewertung nichtnotierter Aktien nach dem sogenannten Stuttgarter Verfahren für Stichtage vor dem sind Pensionsanwartschaften mit den Werten anzusetzen, die nach der Rechtsprechung des Senats für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens für Stichtage vor dem maßgebend sind.

  • Bei der Ermittlung der Ertragsaussichten sind dem Grundsatz nach zur Berechnung des Durchschnittsertrages die Betriebsergebnisse der vor dem Stichtag abgelaufenen Jahre maßgebend.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAB-50280

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