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BFH Urteil v. - IV B 43/68

Leitsatz

Nimmt das FA während des Klageverfahrens die Einspruchsentscheidung zurück, ohne gleichzeitig über den Einspruch zu befinden, und erklärt der Kläger daraufhin die Hauptsache für erledigt, so ist nicht die Hauptsache, sondern nur das Klageverfahren erledigt. Die Kosten der Klage sind dann dem FA in entsprechender Anwendung des § 138 Abs. 2 Satz 2 FGO aufzuerlegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAB-50246

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