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BFH Urteil v. - VI R 219/67

Leitsatz

  1. Das FG Düsseldorf ist nicht deshalb unvorschriftsmäßig besetzt, weil der Finanzminister die Oberste Dienstaufsichtsbehörde für die FG ist.

  2. Zur steuerlichen Behandlung von Unterschlagungen eines Gesellschafters.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAB-50185

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