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BFH Urteil v. - IV R 263/66

Leitsatz

Sind Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, so ist die Beiladung der Ehefrau zu einem vom Mann betriebenen Rechtsbehelfsverfahren jedenfalls dann nicht notwendig ( § 60 Abs. 3 FGO), wenn die Ehefrau keine eigenen Einkünfte hat und keine widerstreitenden Interessen der Eheleute erkennbar sind.

Fundstelle(n):
IAAAB-50172

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