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BFH Urteil v. - VI R 113/66

Leitsatz

  1. Eine Rückstellung für Schadensersatzverpflichtungen, die auf einer betrieblich bedingten Fahrt mit einem dem Betrieb gehörigen PKW durch eine Verletzung Dritter entstanden sind, ist grundsätzlich zulässig, wenn der Schädiger den Unfall nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

  2. Eine grobe Fahrlässigkeit ist in einem Handeln zu sehen, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maß verletzt worden ist und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was in gegebenem Fall jedem hätte einleuchten müssen.

  3. Zur Revisibilität bei dem unbestimmten Rechtsbegriff "grob fahrlässig".

Fundstelle(n):
WAAAB-50137

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