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BFH Urteil v. - I 95/65

Leitsatz

Die Annahme eines Organverhältnisses zwischen einer Kapitalgesellschaft und einem Einzelunternehmen auf dem Gebiet des Gewerbesteuerrechts setzt das Vorliegen einer unmittelbaren finanziellen Beteiligung des Einzelnunternehmens am Grund- oder Stammkapital der Kapitalgesellschaft voraus. Sie ist indes auch dann gegeben, wenn die Beteiligung buchmäßig nicht in der Bilanz des Einzelunternehmens, sondern als Privatvermögen des Inhabers des Einzelunternehmens geführt wird, die tatsächlichen Beziehungen der Kapitalgesellschaft zum Einzelunternehmen die Beteiligung jedoch als notwendiges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens ausweisen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAB-50115

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