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BFH Urteil v. - I 76/64

Leitsatz

  1. Ein Fall der Betriebsaufspaltung, in dem das Besitzunternehmen gewerbesteuerpflichtig ist, kann auch dann vorliegen, wenn Ehegatten, die bisher Einzelunternehmen getrennt geführt haben, eine Betriebs-GmbH gründen, der sie wesentliche Teile des bisherigen Anlagevermögens verpachten.

  2. Ersetzt oder ergänzt das Besitzunternehmen im Laufe des Pachtverhältnisses einzelne verpachtete Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen) durch neue, so werden diese in die gewerbliche Verpachtung einbezogen; sie gehören zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens.

Fundstelle(n):
MAAAB-50110

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