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BFH Urteil v. - II 125/63

Leitsatz

  1. Zur Frage, inwieweit es sich bei der Auslegung von Gesellschaftsverträgen (und deren Zustandekommen) um die Feststellung von Tatsachen handelt.

  2. Läßt sich der wirkliche Wille der Beteiligten, ob sie sich über alle Punkte eines Gesellschaftsvertrags, über die sie sich, um gebunden zu sein, einigen wollten, auch tatsächlich geeinigt haben, durch Beweiserhebungen feststellen, so ist für eine eigene Vertragsauslegung durch das FG kein Raum.

  3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen das FG Beweisanträge nicht übergehen darf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
HAAAB-50103

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