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BFH Urteil v. - IV 298/63

Leitsatz

Einmalige, größere Aufwendungen, die ein Mieter zu dem Zweck macht, die gemieteten Räume für seine betrieblichen Zwecke herzurichten und die sich aus den laufenden Aufwendungen für den Betrieb deutlich herausheben, sind auch dann als Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes zu aktivieren, wenn sie als Aufwand des Eigentümers des Gebäudes Instandhaltungskosten wären (vgl. vom , BFH 76, 235, BStBl III 1963, 85).

Fundstelle(n):
VAAAB-50026

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