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BFH Urteil v. - III 198/65

Leitsatz

Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten der Steuerbilanz kann nur dann in die Vermögensaufstellung für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens übernommen werden, wenn der Sachverhalt, der zur Bildung des Rechnungsabgrenzungspostens geführt hat, bewertungsrechtlich zur Anerkennung einer Schuld führen muß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAB-50023

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