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BFH Urteil v. - Gr. S. 2/66 BStBl 1966 III S. 672

Leitsatz

Werden nach dem Erwerb eines Gebäudes im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Aufwendungen auf das Gebäude gemacht, so liegt in der Regel jedenfalls dann Herstellungsaufwand vor, wenn durch die Aufwendungen das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht oder die Nutzungsdauer erheblich verlängert wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 672
BFHE 1966 S. 792 Nr. 86
XAAAB-50008

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