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BFH Urteil v. - III R 77/66 BFHE 1969 S. 144 Nr. 94

Leitsatz

Ein Anspruch auf Entschädigung wegen Enteignung des Grundstücks ist als Wirtschaftsgut des sonstigen Vermögens im Sinne des § 67 Abs. 1 Nr. 1 BewG ( § 110 Abs. 1 Nr. 1 BewG 1965) noch nicht zu berücksichtigen, wenn der Regierungspräsident die eine Enteignung betreibende Stadt vorläufig in den Besitz des Grundstücks eingewiesen hat, ein Entschädigungsfeststellungs- und Enteignungsbeschluß aber noch nicht ergangen ist.

Fundstelle(n):
BFHE 1969 S. 144 Nr. 94
JAAAB-49999

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