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BFH Urteil v. - VI R 214/66 BStBl 1968 II S. 774

Leitsatz

Art. 6 Abs. 1 GG wird nicht dadurch verletzt, daß beim Verlustabzug nach § 10 d EStG mögliche Ansprüche des Steuerpflichtigen auf Kinderermäßigung unberücksichtigt bleiben. Die Ermäßigungen können nicht in späteren Jahren nachgeholt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 774
BFHE 1968 S. 278 Nr. 93
PAAAB-50002

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