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BFH Urteil v. - IV 204/63

Leitsatz

Unterscheiden sich die Beteiligungsverhältnisse an der Besitzgesellschaft und an der Betriebsgesellschaft nicht unwesentlich, kann die Besitzgesellschaft für die von ihr errichteten und an die Betriebsgesellschaft vermieteten Gebäude nicht die Sonderabschreibung nach § 7 e EStG 1955 in Anspruch nehmen.

Fundstelle(n):
HAAAB-49952

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