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BFH Urteil v. - V B 12/66

Leitsatz

  1. Ist das FA erst durch nachträglich vorgebrachte Umstände zur Aussetzung der Vollziehung veranlaßt worden, so ist bei der Entscheidung über die Kosten nach billigem Ermessen auch § 137 Satz 1 FGO zu berücksichtigen.

  2. Die Anwendung des § 137 Satz 1 FGO setzt voraus, daß das verspätete Vorbringen auf einem Verschulden beruht.

Fundstelle(n):
HAAAB-49939

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