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BFH Urteil v. - III R 29/66

Leitsatz

  1. Bei der Schätzung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen können künftige ertragsteuerliche Belastungen wegen Auflösung stiller Reserven bei Betriebsgrundstücken und beim Wertpapierbesitz nicht berücksichtigt werden.

  2. Bei der Anteilsbewertung zum ist der versicherungsmathematische Ausgangswert der Pensionsanwartschaften nach Maßgabe des § 4 BewV-Pensionsrückstellungen (BGBl I 1961, 1295; BStBl I 1961, 582) grundsätzlich um Abschläge von 75 % bzw. bei Zusagen an Rentner auf Hinterbliebenenversorgung um Abschläge von 37,5 % zu mindern.

Fundstelle(n):
YAAAB-49929

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