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BFH Urteil v. - VII 99/65

Leitsatz

Stellt sich nachträglich heraus, daß die Tatumstände, auf die die vom FA zur Konkurstabelle im Konkursverfahren über das Vermögen des Steuerschuldners oder steuerrechtlich Haftenden angemeldete Konkursforderung gegründet werden kann, wesentlich andere sind als zuvor angegeben, so ist die Forderung erneut zur Konkurstabelle anzumelden. Erst dann, wenn die erneut angemeldete Forderung bestritten wird, ist ein Steuerbescheid oder ein steuerrechtlicher Haftungsbescheid (Konkurs-Feststellungsbescheid) zulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
MAAAB-49907

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