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OFD Stuttgart 02.09.2003 S 2295 A - 31 - St 31/St 32, NWB 41/2003 S. 308

Lohnsteuer | Progressionsvorbehalt bei Erstattung von Verdienstausfall nach § 38 Abs. 4 SGB V

Versicherte, die z. B. wegen Krankenhausbehandlung den Haushalt nicht weiterführen können, haben Anspruch auf die Gewährung einer Haushaltshilfe als Sachleistung aus der gesetzlichen Krankenkasse. Kann eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse nicht gestellt werden, ist der Versicherte berechtigt, sich eine Ersatzkraft selbst zu beschaffen. Die Übernahme der Führung des Haushalts durch eine im Haushalt lebende Person, die hierfür unbezahlten Urlaub nimmt, wird so behandelt, als ob der Versicherte selbst eine Ersatzkraft beschafft hätte. Die Krankenkasse erstattet in diesem Fall das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt bis zur Höhe des Betrags, den der Leistungsträger für eine selbstbeschaffte, nicht verwandte Ersatzkraft aufzuwenden gehabt hätte (§ 38 Abs. 4 SGB V). Häufig nimmt in diesen Fällen der nicht erkra...