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BFH Urteil v. - VI R 56/67

Leitsatz

Vorführdamen, die an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen während einer Messe oder einer Modenschau Kleidungsstücke für ein Unternehmen ganztägig oder nur an einigen Stunden des Tages vorführen, können Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder gewerbliche Einkünfte beziehen. Es kommt darauf an, ob die Beteiligten für die Dauer der Vorführungen eine Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers vereinbart und durchgeführt oder ob die Beteiligten in Kenntnis aller Umstände eine von dem Betrieb unabhängige Stellung der Vorführdamen angestrebt haben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AAAAB-49882

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