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BFH Urteil v. - III 164/65

Leitsatz

  1. Die Zusammenveranlagung des Haushalts Vorstands mit seinen Kindern zur Vermögensteuer ( § 11 Abs. 2 VStG) verstößt nicht gegen das GG.

  2. Die Zusammenveranlagung des Haushaltsvorstands mit seinen Kindern zur Vermögensteuer nach § 11 Abs. 2 VStG verstößt selbst dann nicht gegen das GG, wenn die Freibeträge und Freigrenzen des § 67 Abs.  1 und 2 BewG a. F. nach § 67 Abs. 3 BewG a. F. auch dann nur auf den doppelten Betrag erhöht werden, wenn neben dem Haushaltsvorstand und seinem Ehegatten auch die Kinder die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Freibeträge und Freigrenzen erfüllen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAB-49855

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