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BFH Urteil v. - I 234/64

Leitsatz

Der Kaufmann, der zur Tilgung einer Kaufpreisschuld Wechsel gibt, hat für die Belastung mit den Diskontspesen und -zinsen entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger kaufmännischer Buchführung einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, soweit die Laufzeit der Wechsel über den Bilanzstichtag hinausgeht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
FAAAB-49850

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