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BFH Urteil v. - I 234/64

Leitsatz

Der Kaufmann, der zur Tilgung einer Kaufpreisschuld Wechsel gibt, hat für die Belastung mit den Diskontspesen und -zinsen entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger kaufmännischer Buchführung einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, soweit die Laufzeit der Wechsel über den Bilanzstichtag hinausgeht.

Fundstelle(n):
FAAAB-49850

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