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BFH Urteil v. - IV 52/63

Leitsatz

Ein den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelnder Steuerbevollmächtigter kann Bürgschaftsübernahmen zugunsten eines Mandanten als gewillkürtes Betriebsvermögen und Verluste hieraus als Betriebsverluste behandeln, soweit er die Bürgschaften im Rahmen einer zusätzlich zu seiner steuerberatenden Tätigkeit übernommenen Geschäftsüberwachungs- und Geschäftsführungstätigkeit für den Mandanten übernommen hat.

Fundstelle(n):
UAAAB-49845

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