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BFH Urteil v. - I 92/65

Leitsatz

  1. Wird im zweiten Rechtsgang eine Änderung des Sachverhalts festgestellt, so entfällt dadurch die Bindung an die rechtliche Beurteilung des BFH im ersten Rechtsgang nicht, wenn die Änderung Umstände betrifft, die nicht entscheidungserheblich waren.

  2. Eine Rückstellung für Kundendienstverpflichtungen (Freiinspektionen und verbilligte entgeltliche Inspektionen) eines Kraftfahrzeughändlers ist nicht zulässig, wenn diese Verpflichtungen bereits im Händlervertrag übernommen worden sind und ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Verkauf der einzelnen Kraftfahrzeuge in den Hintergrund tritt. Das ist im allgemeinen anzunehmen, wenn nach der im Händlervertrag getroffenen Regelung der Kundendienst von jedem der Vertriebsorganisation des Kraftfahrzeugherstellers angehörenden Händler ohne Rücksicht darauf geleistet werden muß, bei welchem Händler der Kunde sein Kraftfahrzeug gekauft hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
GAAAB-49828

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