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BFH Urteil v. - IV R 1/67

Leitsatz

  1. Der Senat bleibt bei der Rechtsprechung, daß es im Rahmen des § 222 AO nicht auf die Kenntnis des Betriebsprüfers, sondern des die Veranlagung durchführenden FA ankommt.

  2. Honoraransprüche eines nach § 4 Abs. 1 EStG bilanzierenden Architekten sind zu einem den fertiggestellten Bauarbeiten entsprechenden Teil zu aktivieren, und zwar auch dann, wenn noch nicht alle Einzelrechnungen der Bauhandwerker vorliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
TAAAB-49815

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