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BFH Urteil v. - IV R 1/67

Leitsatz

  1. Der Senat bleibt bei der Rechtsprechung, daß es im Rahmen des § 222 AO nicht auf die Kenntnis des Betriebsprüfers, sondern des die Veranlagung durchführenden FA ankommt.

  2. Honoraransprüche eines nach § 4 Abs. 1 EStG bilanzierenden Architekten sind zu einem den fertiggestellten Bauarbeiten entsprechenden Teil zu aktivieren, und zwar auch dann, wenn noch nicht alle Einzelrechnungen der Bauhandwerker vorliegen.

Fundstelle(n):
TAAAB-49815

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