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BFH Urteil v. - IV 192/62

Leitsatz

Die Mitarbeit eines Rechtsanwalts bei einem Fachinstitut für ein Spezialrechtsgebiet oder bei einem Hochschullehrer läßt sich von seiner Anwaltstätigkeit nicht abgrenzen. Die hieraus erzielten Einkünfte können steuerlich nicht nach § 34 Abs. 4 EStG 1955 begünstigt werden.

Fundstelle(n):
OAAAB-49808

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