Die Durchführung oder Ablehnung einer Fehleraufdeckung im Sinne des
§ 222 Abs. 1 Nr. 4 AO durch die Aufsichtsbehörde ist eine Ermessensentscheidung.
Der Bescheid über die Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Vermögensabgabe wird in der Regel als einheitlicher Bescheid im
Sinne des
§ 210 Abs. 2 Satz 1 AO ergehen; er muß aber nicht als einheitlicher Bescheid erlassen werden.
Die durch das BVerfG festgestellte verfassungswidrige Auslegung des § 29 Abs. 1 LAG gibt keinen selbständigen Anlaß zu einer
rückwirkenden Fehlerberichtigung gemäß
§ 222 Abs. 1 Nr. 4 AO.
Gegenüber der allgemeinen Berichtigungsvorschrift des
§ 222 Abs. 1 Nr. 4 AO enthält § 55 c LAG insofern eine Sonderregelung, als darin abschließend die Frage entschieden worden ist, unter welchen Voraussetzungen
und von welchem Zeitpunkt ab eine fehlerhafte Auslegung des § 29 Abs. 1 LAG nach unanfechtbar gewordener Vermögensabgabeveranlagung
im Hinblick auf die Gewährung von Ehegattenfreibeträgen zu einer Herabsetzung des Vierteljahrsbetrages führt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): HAAAB-49777
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.