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BFH Urteil v. - VI 273/65

Leitsatz

Die Zinsen für ein Darlehen, das ein Stpfl. zur Finanzierung des Erwerbs einer Beteiligung an einer Personengesellschaft aufnimmt, sind keine Sonderausgaben, sondern Betriebsausgaben. Sie können bei der Einkommensteuer des Stpfl. nur abgesetzt werden, wenn sie bei der einheitlichen Gewinnfeststellung nach § 215 AO als Betriebsausgaben abgesetzt sind.

Fundstelle(n):
PAAAB-49757

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