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BFH Urteil v. - IV 410/61

Leitsatz

Der Antrag auf Berichtigung eines Urteils des Bundesfinanzhofs ist unzulässig, wenn dieser an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebunden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
PAAAB-49731

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