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BFH Urteil v. - II B 3/67

Leitsatz

  1. Eine Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 FGO kommt nicht in Frage, wenn ein gemäß § 44, 45  FGO vor Erhebung der Klage gebotener Einspruch bereits als unzulässig verworfen worden ist, und wenn diese Entscheidung ohne jeden ernstlichen Zweifel als zutreffend erscheint.

  2. Ein Irrtum über das materielle Recht kann allein keine Nachsicht ( § 86 AO) begründen. Das gilt auch dann, wenn maßgebende Tatsachen dem Stpfl. nicht bekannt waren und nicht bekannt sein konnten.

Fundstelle(n):
FAAAB-49730

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