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BFH Urteil v. - VI R 123/66

Leitsatz

Die Rückzahlungen eines Existenzaufbaudarlehens aus dem Härtefonds des Lastenausgleichs, das ein nach mehrjähriger Kriegsgefangenschaft schwer krank heimgekehrter Steuerpflichtiger, der früher selbständiger Gewerbetreibender war, zwecks Beteiligung an einer GmbH erhalten hat, können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigungsfähig sein, wenn die Beteiligung sich als wirtschaftlicher Mißerfolg erweist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
ZAAAB-49719

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