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BFH Urteil v. - IV 47/65

Leitsatz

Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG 1958, nach der bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Bestandsvergleich der Wert des Grund und Bodens außer Ansatz zu lassen ist, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG und ist daher verfassungswidrig.

Gemäß Art. 100 Abs. 1 GG wird das Verfahren ausgesetzt und die Entscheidung des BVerfG eingeholt.

Fundstelle(n):
AAAAB-49681

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