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BFH Urteil v. - I 222/65

Leitsatz

Ist der Geber eines 7 c-Darlehens zugleich Schuldner des Darlehnsnehmers, so kann die gegenseitige Gläubigerschaft nur dann zu der Annahme führen, daß ein erhaltenes Darlehen an den Geber zurückgeflossen ist, wenn zwischen den beiden Geschäften ein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang derart bestand, daß das eine Rechtsgeschäft nicht ohne das andere vorgenommen worden wäre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
WAAAB-49665

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